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AutorenbildJürgen Ramke

Bußgeld bei "Elefantenrennen"


Plötzlich stockt es auf der Autobahn. Ein Lkw schiebt sich träge auf die Überholspur. Scheinbar in Zeitlupe fährt er an einem anderen Truck vorbei. Die beiden Riesen liefern sich ein sogenanntes „Elefantenrennen“ und der Verkehr hinter ihnen wird gnadenlos aufgehalten. Die ausgebremsten Autofahrer fluchen: „Das kann doch nicht wirklich erlaubt sein!“


Haben sie damit recht?


Ja, das haben sie!


In vielen Fällen dürfen die Brummifahrer das nicht. Lkw dürfen überholen, aber …


Lkw dürfen auf deutschen Autobahnen zwar grundsätzlich überholen. Doch dabei gibt es klare Vorgaben: Der Überholvorgang muss zügig und mit einer ausreichend höheren Geschwindigkeit erfolgen.


Die Differenzgeschwindigkeit zum überholten Fahrzeug darf nicht weniger als 10 km/h betragen. Das ist aber problematisch: Fährt der Brummi, der überholt werden soll, beispielsweise 77 Km/h, müsste der überholende Lkw 87 Km/h fahren. Darf er aber nicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen liegt auf deutschen Autobahnen bei 80 Km/h.


Wenn also der andere Brummifahrer nicht kollegial auf höchstens 70Km/h abbremst, dann ist entweder die Differenzgeschwindigkeit zu gering oder der Überholende fährt zu schnell.


Außerdem darf der Vorgang nicht länger als 45 Sekunden dauern. Verletzt ein Lkw-Fahrer die Vorgaben, könnte dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Realistisch betrachtet sind die Trucker aus vielen Gründen beim Überholen extremen Beschränkungen ausgesetzt. Legale Möglichkeiten zum Überholen werden immer rarer.


Stichhaltige Beweise statt Bauchgefühl


Trotz dieser klaren Regelungen ist es für die Polizei oft schwierig, Verstöße effektiv zu ahnden. Der Grund dafür liegt in der Beweispflicht. Um einen Verstoß nachzuweisen, muss die Polizei genau dokumentieren können, wie lange der Überholvorgang gedauert hat und wie hoch die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Lkw war. Das Bauchgefühl der Beamten reicht nicht aus. Ein aktueller Fall aus Bayern verdeutlicht die Herausforderungen: Ein Polizist beobachtete von seinem Streifenwagen aus, wie sich zwei Lkw auf der Autobahn überholten. Allerdings hatte der überholende LKW eine zu geringe Differenzgeschwindigkeit und benötigte länger als eine Minute für das Manöver.


Die Folge:

Stau sowie ein Bußgeld von 200 Euro und ein Monat Fahrverbot für den Lkw-Fahrer. Dieser legte jedoch Einspruch ein. Und das Bayerische Oberste Landesgericht gab ihm schließlich recht. Denn die Polizei konnte nicht nachvollziehbar darlegen, wie sie die Überholzeit gemessen hatte.

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