Nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis kommen auch neue Vorgaben für Verkehrsteilnehmer. Der Bundestag beschloss am 6. Juni ein Gesetz der Ampel-Koalition, das einen Grenzwert für den Wirkstoff THC am Steuer und Geldbußen bei Verstößen festlegt - ähnlich der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol. Für Fahranfänger und gemischten Konsum von Cannabis und Alkohol gelten strengere Regeln. Beschlossen wurden auch engere Grenzen für den gemeinsamen Cannabis-Anbau in Vereinen, die ab Juli an den Start gehen können.
Seit dem 1. April 2024 ist Kiffen für Volljährige legal - mit vielen Vorgaben, unter denen auch privater Cannabis-Anbau erlaubt ist. Begleitend folgen jetzt Regelungen für den Straßenverkehr, über die Fachleute seit längerem diskutieren. Bisher galt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Konsequenzen drohen. In der Rechtsprechung hat sich ein Wert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert. Beim Verkehrsgerichtstag sprachen sich Experten schon 2022 für eine "angemessene" Heraufsetzung aus. Denn dies sei so niedrig, dass viele sanktioniert würden, bei denen sich eine Fahrsicherheitsminderung nicht begründen lasse.
Der Grenzwert
Künftig legt ein gesetzlicher Grenzwert fest, wann die Toleranz bei Cannabis endet: Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert dann in der Regel 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung «nicht fernliegend» ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.
Mischkonsum
Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer - also, dass man dann noch ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro. Für Fahranfänger heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot - der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro. Am günstigsten fährt man mit folgender Regel:
Don't drive high!
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