Förderung 2025 aktuell
- Jürgen Ramke
- 14. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“ 2025
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat bislang noch keine festen Termine in Bezug auf die Förderung im Bereich Güterkraftverkehr und Werkverkehr für 2025 veröffentlicht. Begründet wird die Sachlage mit dem Scheitern der letzten Regierungskoalition und den damit verbundenen haushälterischen Unsicherheiten.
Nun liegt die Bundestagswahl schon eine Weile zurück (23.02.2025), doch eine Regierungsbildung wird nicht vor Ostern erwartet. Inwieweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, in welcher Höhe, steht noch in den
Sternen.
Bleibt es bei den bisherigen Grenzen: 100.000,- € für drei aufeinander folgende Geschäftsjahre? Und damit 33.000,- € pro Jahr je Firma, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr betreibt?
Sind es wieder 2.000,- € je angemeldetem LKW als Förderhöchstgrenze?
Welche Fördermittel werden für die „kleinen“ LKW (3,5 to bis 7,49 to zGM) bereitgestellt?
Erst nach einer Regierungsbildung, und den damit verbundenen Entscheidungen über Höhe und Verwendung der Haushaltsmittel, werden wir Antworten erwarten können.
Bislang veröffentlicht wurde lediglich, dass Firmen, die mehr als zehn LKW zur Förderung anmelden wollen, zwingend eine Fahrzeugaufstellung in Papierform vom zuständigen Straßenverkehrsamt beibringen müssen. Fahrzeugnachweise bis zu einer Anzahl von zehn Fahrzeugen, können wie bisher durch die einzelnen Fahrzeugscheine nachgewiesen werden. Die müssen jedoch schon bei Antragstellung vorliegen, nicht wie bislang erst dem Verwendungsnachweis beigefügt werden.
Der Förderzeitraum wird ab dem Zuwendungsbescheid auf sechs Monate verlängert. Der Abschluss einer jeden Maßnahme jedoch muss bis zum 31.12.2025 erfolgt sein, gekauft und bezahlt.
So können wir nur auf weitere Verlautbarungen seitens des BALM warten.
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