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AutorenbildJürgen Ramke

Förderung für 2025 sichern


Auch wenn für das Jahr 2024 die Fördermittel seitens des BALM im Bereich „Umweltschutz und Sicherheit“ (US, vormals De-Minimis) erschöpft scheinen, so gilt es schon jetzt sich für die Förderperiode 2025 an den Start zu bringen. Für die dann anstehende Beantragung nehmen wir bereits jetzt Ihre Daten auf und bereiten den Antrag entsprechend vor.


Für den Bereich „Umweltschutz und Sicherheit“ gilt:


Solange es keine Veränderung in Bezug auf die Förderwürdigkeit und die mögliche Förderhöhe gibt, sind diejenigen Unternehmen, die Güterkraftverkehr oder Werkverkehr mit schweren LKW betreiben (mehr als 7,5 to zGM), und damit mautpflichtig sind, anspruchsberechtigt. Die mögliche Förderhöhe beläuft sich auf 100.000 € je Unternehmen für drei Wirtschaftsjahre. Somit eine jährliche Förderhöchstsumme von 33.000 € pro Jahr. Je erlaubnispflichtigem LKW steht nun jedem dieser Unternehmen eine Fördersumme von 2.000 € pro Jahr zu. Förderwürdig sind demnach bis zu 17 LKW. Gefördert werden alle „überobligatorischen“, also nicht verpflichtenden, Maßnahmen, die im weitesten Sinn dem Gedanken Umweltschutz und/oder Sicherheit entsprechen. Das BALM hat dazu eine „Positivliste“ veröffentlicht. Gefördert werden Anschaffungen bis zu 80% der Kaufsumme.


Im Förderbereich „Weiterbildung“ liegt die Förderhöchstgrenze bei 1.500 € je LKW. Gefördert werden wiederum „überobligatorische“ Maßnahmen (Schulungen, Einweisungen, Lehrgänge, …), die eben nicht verpflichtend sind, hier jedoch höchstens zu 70%. Förderung für die Kraftfahrerweiterbildung (5 Module) beispielsweise, sind nicht förderwürdig, weil sie vom Gesetzgeber gefordert werden. Eine Weiterbildung für „Kraftstoff sparendes Fahren“ jedoch schon. In diesem Bereich sind Antragstellungen noch bis zum 02.09.2024 möglich.


Fazit: Vorbereitet an den Start gehen.


Weitere Fragen rund um das Thema „Förderung“ beantworten wir auch gern telefonisch. Rufen Sie uns an.

 

Den Beauftragten von AVB für den Bereich der Fördermittel, Herrn Jürgen Ramke, erreichen Sie ohne Umwege, also direkt unter der Rufnummer: ☎ 05741 9099251

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