Eine Übergangszeit, in der neu mautpflichtige Fahrzeuge nicht kontrolliert werden, ist nicht vorgesehen. Die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wurde umfassend kommuniziert, so dass sich Mautpflichtige mit ausreichendem Vorlauf darauf einstellen konnten”, schreibt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Wird die Maut für mautpflichtige Fahrzeuge über 3,5 Tonnen nicht entrichtet, wird die nicht gezahlte Maut nacherhoben und der Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet.
BALM und Toll Collect raten
Bei Kontrollen durch das BALM müssen die Fahrzeuginsassen belegen können, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die LKW-Maut-Befreiung erfüllt. Zum Beispiel durch eine Handwerks-/Gewerbekarte, die Kopie der Gewerbeanmeldung, Lieferscheine oder Kundenaufträge.
Daher empfiehlt der Mautbetreiber Toll Collect den Betrieben vorab ihre Fahrzeuge registrieren zu lassen, die unter die LKW-Maut-Ausnahme fallen. Toll Collect erklärt, dass diese Informationen genutzt werden können, um Straßenkontrollen durch das BALM und mögliche behördliche Verfahren zu minimieren und empfiehlt, nicht bis zum letzten Moment damit zu warten.
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