Für einen Zeitraum von 12 Monaten hat die Genehmigungsbehörde für das Hamburger Taxigewerbe (BVM) einen Stopp für neue Taxikonzessionen verordnet. So ist sie ihrer Aufsichtspflicht nach §13 (4) des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) nachgekommen, wonach sie eine solche Verfügung erlassen muss, wenn u.a. die Nachfragesituation sich geändert hat, die Taxendichte eine andere ist, sich die Ertrags- und Kostenlage negativ entwickelt hat und es einen Anstieg der Geschäftsaufgaben gegeben hat.
In diesem Fall hat sich nachweislich die Ertragslage verändert, wonach seit 2017 kontinuierlich das Fahrgastaufkommen um nahezu 20 % zurück gegangen ist. Nachzulesen auf einem für jedermann zugänglichen Dashboard, das Statistiken für
viele Kennzahlen im Hamburger Taxigewerbe seit 2017 aufweist.
Wenn dann der gesetzliche Mindestlohn zeitgleich weiter angehoben wird, so sind die nächsten Geschäftsaufgaben bereits vorprogrammiert. Erschwerend kommt für Hamburg hinzu, dass infolge des „Hamburger Beschlusses“ zwingend ab 2025 neu zugelassene Taxis einen Elektroantrieb haben müssen. Für den Betrieb von E-Taxis jedoch bedeutet dies, dass das Fahrzeug im Mehrschichtbetrieb ca. zwei Stunden für das Aufladen des Akkus nicht eingesetzt werden kann. Diese Mehrkosten können allein durch Tariferhöhungen nicht aufgefangen werden. Denn je mehr Entgelt der Kunde für eine Taxifahrt entrichten muss, desto attraktiver wird das 49,-€-Ticket.
Und das Fahrgastaufkommen geht weiter zurück.
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