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AutorenbildJürgen Ramke

BALM „Umweltschutz und Sicherheit“

Aktualisiert: 27. Juli





Das Bundesamt für Logistik und Mobilität als zuständige Behörde zur Vergabe von Fördermitteln.


Hier: Der Fördertopf „Umweltschutz und Sicherheit“, ehemals „De Minimis“

 

Für die Förderperiode 2024 war das Antragsportal am 05.02.2024 geöffnet und wurde bereits am 15.02.2024 wieder geschlossen, mit dem Hinweis, alle zur Verfügung stehenden Mittel seien gebunden!


TOPF LEER.  Oder doch nicht…?


Es bleiben mehr Fragen als Antworten. Wenn ca. 30.000 Anträge auf Förderung in diesen 11 Tagen gestellt wurden, so wäre der Fördertopf mit einer mittleren Förderleistung von 8.700,- € je Unternehmung (das entspräche einer Anzahl von 4,35 förderwürdigen Fahrzeugen je Unternehmung) und einem Gesamtfördervolumen von 261.000.000,- € tatsächlich leer. Keine Berücksichtigung jedoch findet der Teil Fördergelder, der zwar beantragt aber nicht verwendet wurde. Er verfällt dann. Auch keine Berücksichtigung findet der Teil der Fördergelder, die zwar beantragt, aber vorzeitig wieder zurückgegeben wurden.


Wird das Antragsportal demzufolge vor Auslaufen der EU-Richtlinie am 30.06.2024 erneut geöffnet?


Wenn ja: Über welche Größenordnung reden wir dann?


Macht es Sinn, überobligatorische Investitionen aufzuschieben (z.B. 3PMSF-Reifenlabel), oder nicht?


Soll ich meinen Fahrern einen fest eingebauten Kühlschrank im Fahrerhaus gönnen?


Und was ist mit dem Zeitraum ab dem 01.07.2024? Ab diesem Datum sind auch die „kleinen“ LKW ab 3,500 Kg zGM mautpflichtig. Sind dann auch diese Unternehmungen förderwürdig? Die Förderwürdigkeit beträfe dann natürlich auch alle weiteren Fördertöpfe im Bereich gewerblicher Güterkraftverkehr und Werkverkehr.


Fazit:

Nach wie vor mehr Fragen als Antworten. Der Kaiser hätte gesagt: Schau’n mer mal…


Hinweis:

Informationen und aktuelle News zu dem Thema Förderung finden Sie auch reichhaltig auf unserer Internetseite "AVB-Firmenberatung".


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