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Erlaubnisurkunde wird Geschichte werden…

Aktualisiert: 15. Aug.


Gemäß eines Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 23.07.2024 soll das bestehende Güterkraftverkehrsgesetz in vielen Teilen geändert werden. Die wichtigste Änderung gemäß dieses Referentenentwurfes ist der Wegfall, bzw. das Auslaufen der nationalen „Erlaubnisurkunde“. Neue sollen nicht mehr erteilt bzw. ausgestellt werden, bereits ausgestellte behalten bis zu ihrem Ablauf jedoch noch Gültigkeit.


Fortan wird dann also nur noch die „EU-Lizenz“ von den Behörden ausgestellt. An den Voraussetzungen zur Erteilung der EU-Lizenz wird sich nichts ändern. Grundlagen der Erteilung sind nach wie vor die Verordnungen EG 1071/2009, EG 1072/2009 sowie EG 1073/2009.


Vielleicht ist das ein erster Schritt zum versprochenen Bürokratieabbau. Dazu müssen die Behörden das GüKG, die GükGrKabotageV sowie das PBefG ändern. Der Wirtschaft wird kein finanzieller Mehraufwand versprochen, beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entstehen jedoch erhebliche Mehrausgaben in Höhe von „kalkulierten 1,4 Millionen Euro für Sach- und Personalaufwand“.


Gesetzesänderungen bedingen jedoch immer weitergehende Verordnungen. Da wird der erforderliche Erfüllungsaufwand auf 1,45 Millionen Euro für die Wirtschaft geschätzt. Für die Verwaltung ergibt sich noch einmal eine Summe von 5,36 Millionen Euro.


Ein kleines Beispiel dafür, dass auch Bürokratieabbau Geld kostet.

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