Mit dem 01.10.2024 hat der Gesetzgeber eine Änderung vorgenommen, die die situative Winterreifenpflicht betrifft. Situativ bedeutet, dass es keine generelle Pflicht gibt, beispielsweise in einem bestimmten Zeitraum („Oktober bis Ostern“) auf Winterreifen umzurüsten. Vielmehr heißt es, wenn Matsch oder Schnee liegen, wenn Glatteis herrscht, dann muss die Winterbereifung auf allen Rädern vorhanden sein.
Das nun einzig gültige und herstellerunabhängige Qualitätssiegel ist das Bergpiktogram, drei Bergspitzen mit einer symbolischen Schneeflocke: 3PMSF (three peak mountain snow flake).
Bei Verstößen gegen diese Verordnung drohen saftige Bußgelder:
- Falsche Bereifung bei Matsch, Schnee oder Eis 60,-€ -
- …mit Behinderung 80,-€ 1 Punkt
- …mit Gefährdung 100,-€ 1 Punkt
Notwendig war wohl diese Regelung, weil der Begriff M+S keinen Mindestanforderungen genügen musste, sie konnten vom Reifenhersteller nach ihren Kriterien vergeben werden.
Die Frage, warum es erst das Jahr 2024 bedurfte, diese Regelung einzuführen, muss erlaubt sein. Bürokratieabbau geht anders.
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