Intelligenter Fahrtenschreiber der 2. Generation
Mit dem Mobilitätspaket I möchte die EU für fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sorgen. Mit der Kontrolle der EU-Richtlinien zur Kabotage wird der Tachograph zukünftig neue Kontrollfunktionen erhalten. Für die Umsetzung wird der neue intelligente Tachograph der 2. Generation mit Hilfe von Satellitenortung und integrierten Karten Grenzübertritte automatisch erfassen können.
Ab 21.08.2023 ist der neue intelligente Tachograph der 2. Generation Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht
Ab Ende 2024 müssen alle Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht mindestens mit einem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgerüstet sein. Die alten digitalen Tachographen sowie analoge Tachographen sind nicht mehr erlaubt.
Ab September 2025 müssen auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht mit einem intelligenten Tachographen der 1. Generation auf einen intelligenten Tachographen der 2. Generation umgerüstet werden, sofern das Fahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt wird.
Ab Juli 2026 müssen auf Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,5t und 3,5t mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet sein, sofern das Fahrzeug im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt wird.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass Zuwendungen aus dem Fördertopf „Umweltschutz und Sicherheit“ des BALM für die Anschaffung überobligatorischer Maßnahmen förderwürdig sind. Interessant für alle Firmen, die bereits einen Zuwendungsbescheid für 2024 erhalten haben, und denen noch Mittel aus dieser Zuwendung zur Verfügung stehen.
Hier eine Verlinkung zur IHK Stuttgart, die in Sachen EU-Mobilitätspakt immer "up to date" ist:
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