EDL-G Energiedienstleistungsgesetz
EU 2023/1791 Energieeffizienzrichtlinie
EU 2023/955 EU-Verordnung
EnEfG Energieeffizienzgesetz seit 18.11.2023 in Kraft
Die Überschrift lautet:
Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs
Nach o.g. Gesetz ist jede Unternehmung ab einer bestimmten Menge Energieverbrauch pro Jahr zu umfangreichen Dokumentationen, Veröffentlichungen sowie Vorschlägen zur Energieeinsparung verpflichtet.
Die Grenzen, ab der diese Verpflichtungen gelten, lauten
2,5 GW/h und 7,5 GW/h.
Über 2,5 GW/h:
Es sind konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen, die die identifizierten und als wirtschaftlich bewerteten Endenergieeinsparungsmaßnahmen betreffen. Zudem muss Auskunft darüber gegeben werden, wie hoch die Abwärme zu beziffern ist.
Über 7,5 GW/h:
Diese Unternehmungen werden zusätzlich dazu verpflichtet, ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuführen. Diesem Link folgend gewinnt man weitere Erkenntnisse: https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/management-service/pdf/energiemanagementsysteme/whitepaper-iso-50001-de.pdf
In beiden Fällen müssen zu Beginn eines jeden Jahres für die zurückliegenden drei Jahre entsprechende Daten gemeldet werden.
Zu den Grenzen:
1 GW Leistung entspricht 1.000 MW Leistung G Giga
1 MW Leistung entspricht 1.000 KW Leistung und M Mega
1 KW Leistung entspricht 1.000 W Leistung K Kilo
W Watt
Um an die Grenze von 2,5 GW/h Energie heranzukommen, braucht es bei einem Brennwert von 10,66 KW/h für 1 Liter Diesel eine Jahresmenge von 234.522 l Treibstoff. Der Grenzwert von 7,5 GW/h Energie ist erreicht, sobald mehr als 703.565 l Diesel verbraucht wurden.
Bei einem Durchschnittsverbrauch eines LKW von 25 l Diesel je 100 Km, gefahrenen Tageskilometern von 500 bei 240 Einsatztagen verbraucht ein LKW die Energiemenge von 319.800 KW/h im Jahr. Das sind umgerechnet 0,32 GW. Diesen Durchschnitt zu Grunde gelegt, kann ein Unternehmen 7,8 LKW unterhalten, damit es nicht dokumentationspflichtig wird. Einen Fuhrpark von 23,4 LKW darf man nicht überschreiten, um an die nächste Grenze zu gelangen. Die eben genannten Höchstgrenzen werden reduziert, wenn die Energieverbräuche über Wärme (Gas) und Strom noch hinzukommen.
Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, sind von der Berechnung ausgenommen.
Um also die verbrauchten Energiemengen pro Jahr und Firma zu ermitteln, werden als Berechnungsgrundlagen die Tankrechnungen, sowie die Verbräuche bei den Energieversorgern Strom und Gas (u.U. Heizöl oder Pallets) zu Grunde gelegt.
Das gibt’s doch gar nicht! Doch.
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