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Zuwendungsbescheid erhalten, und jetzt?

Autorenbild: Jürgen RamkeJürgen Ramke

Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden der AVB-Firmenberatung, nach der Beantragung der Fördermittel vom BALM, allen einen positiven Zuwendungsbescheid zukommen lassen konnten.


In diesem Zuwendungsbescheid des BALM ist ein Datum genannt, bis wann die Anschaffungen (Fort- oder Weiterbildungen) getätigt worden sein müssen, und ein entsprechender Zahlungsnachweis geführt worden sein muss. Dazu reichen Sie uns die entsprechenden Belege ein. Im Weiteren benötigen wir die Fahrzeugscheine (oder den Fahrzeugschein) in Kopie, um zu belegen, dass Sie auch antragsberechtigt waren. Nach einer Bearbeitungszeit seitens des BALM erfolgt dann die Auszahlung der Förderung auf Ihr Konto.


Weitere Fragen rund um das Thema „Förderung“ beantworten wir auch gern telefonisch. Rufen Sie uns an.


Den Beauftragten von AVB für den Bereich der Fördermittel, Herrn Jürgen Ramke, erreichen Sie ohne Umwege, also direkt unter der Rufnummer: ☎ 05741 9099251

 
 
 

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