Die EU hat eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen beschlossen, um Geldwäsche zu bekämpfen.
Die Regel tritt ab 2027 in Kraft und gilt nicht für Privatpersonen, es sei denn, eine der Parteien handelt beruflich. Mitgliedsstaaten können auch niedrigere Obergrenzen festlegen.
In Deutschland gibt es bisher keine Bargeldgrenze, jedoch muss bei Beträgen über 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachgewiesen werden.
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