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AutorenbildSiegfried Allert

Beitrag zur Pflegeversicherung steigt!

Das Kabinett hat die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.

Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig kann mit den Mehreinnahmen Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflege-Finanzierungskonzepte zu erarbeiten.


Pflegeversicherung langfristig gut aufstellen

Eine große Pflegereform ist unumgänglich. Ziel einer solchen Reform muss es sein, die soziale Pflegeversicherung strukturell gut aufzustellen. Es geht darum, für die Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sowie ein resilientes und verlässliches Pflegesystem sicherzustellen.  

Letztlich sollen mit einer Reform langfristig die Beitragsentwicklung gedämpft und damit die finanzielle Belastung für Beschäftigte und Arbeitgeber begrenzt werden.


Die Bedeutung der Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung in Deutschland wurde 1995 als fünfte Säule des deutschen Sozialversicherungssystems eingeführt und dient dem Zweck, das Risiko der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Sie ist eine Pflichtversicherung und hat das Ziel, die finanziellen Belastungen abzufedern, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen können.


Sinn und Zweck der Pflegeversicherung:


  1. Absicherung des Pflegerisikos: Die Pflegeversicherung schützt Versicherte und deren Angehörige vor den hohen Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen. Pflegeleistungen und Betreuung können eine erhebliche finanzielle Belastung sein, und die Versicherung hilft, diese Kosten zu decken.

  2. Unterstützung pflegebedürftiger Menschen: Sie bietet pflegebedürftigen Personen finanzielle Unterstützung für verschiedene Formen der Pflege – sei es ambulant durch Pflegedienste, stationär in Pflegeheimen oder durch Angehörige. Dies gibt Pflegebedürftigen mehr Wahlfreiheit und Autonomie in ihrer Pflege.

  3. Entlastung von Familien und Angehörigen: Viele Menschen werden zu Hause von ihren Familienangehörigen gepflegt, was sowohl finanziell als auch emotional herausfordernd sein kann. Die Pflegeversicherung unterstützt pflegende Angehörige, beispielsweise durch Pflegegeld oder Zuschüsse für notwendige Umbaumaßnahmen.

  4. Förderung professioneller Pflegeangebote: Die Pflegeversicherung trägt auch dazu bei, professionelle Pflegeinfrastrukturen in Deutschland aufzubauen und zu stärken. Sie finanziert Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen, was die Qualität und Verfügbarkeit der Pflege verbessert.

  5. Vorsorge für eine alternde Gesellschaft: Da die Bevölkerung in Deutschland altert, wird der Anteil der pflegebedürftigen Menschen weiter steigen. Die Pflegeversicherung hilft, die Gesellschaft langfristig auf diese Herausforderung vorzubereiten und den Sozialstaat zu entlasten, indem sie die Kosten solidarisch verteilt.

Leistungen der Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung bietet eine Reihe von Leistungen an, die je nach Pflegegrad variieren. Diese umfassen:


  • Pflegegeld: Für Menschen, die zu Hause durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer gepflegt werden.

  • Pflegesachleistungen: Für ambulante Pflege durch professionelle Pflegedienste.

  • Stationäre Pflege: Zuschüsse für die Unterbringung in Pflegeheimen.

  • Zuschüsse für Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen: Zur Erleichterung der Pflege zu Hause.


Zusammengefasst ist der Sinn und Zweck der Pflegeversicherung, die finanzielle Last der Pflegebedürftigkeit solidarisch aufzufangen, pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die Angehörigen zu entlasten.



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