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AutorenbildSiegfried Allert

Elektronische Rechnungsstellung ab 2025 !!

Ab 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Neuerung im Bereich der Rechnungsstellung in Kraft: Elektronische Rechnungen werden verpflichtend für bestimmte Transaktionen und Unternehmen. Dieses Gesetz ist Teil der Bemühungen der deutschen Regierung, den digitalen Wandel voranzutreiben und Steuerbetrug durch eine effizientere Überwachung von Geschäftstransaktionen zu reduzieren. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:


Was ist eine elektronische Rechnung?


Eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein Dokument, das in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass es maschinell verarbeitet werden kann. Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung sind in Deutschland Standard.


Wen betrifft die Regelung?


  1. Unternehmen im B2B-Bereich: Ab 2025 müssen Unternehmen in Deutschland, die mit anderen Unternehmen (B2B) Geschäfte abwickeln, E-Rechnungen ausstellen.

  2. Öffentliche Aufträge (B2G): Bereits jetzt sind elektronische Rechnungen für Geschäfte mit öffentlichen Auftraggebern Pflicht.

  3. KMUs und Selbstständige: Die Regelung gilt grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, solange sie Rechnungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ausstellen.


Warum wird dies eingeführt?


  1. EU-Richtlinie: Die Verpflichtung basiert auf der EU-Richtlinie zur Förderung der elektronischen Rechnungsstellung und deren Integration in die digitale Wirtschaft.

  2. Steuertransparenz: Elektronische Rechnungen erleichtern die Überwachung von Transaktionen durch die Finanzbehörden und bekämpfen Steuerbetrug, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer.

  3. Effizienz und Kostenreduktion: Unternehmen können durch die Umstellung auf digitale Prozesse Papier- und Verwaltungsaufwand reduzieren.


Welche Anforderungen gelten ab 2025?


  • Format: Rechnungen müssen in einem standardisierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden.

  • Authentizität und Integrität: Die Rechnungen müssen sicher und nachvollziehbar übermittelt werden.

  • Übermittlung: Es ist wahrscheinlich, dass Plattformen wie das PEPPOL-Netzwerk oder andere spezifizierte Schnittstellen genutzt werden müssen.


Ausnahmen


Es könnten Ausnahmen für sehr kleine Unternehmen oder Sonderfälle vorgesehen sein. Genauere Details werden noch durch die Gesetzgebung und Verordnungen präzisiert.


Was sollten Unternehmen tun?


  1. Systeme vorbereiten: Buchhaltungs- und ERP-Systeme müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen im vorgeschriebenen Format zu erstellen und zu versenden.

  2. Schulungen durchführen: Mitarbeiter sollten im Umgang mit den neuen Anforderungen geschult werden.

  3. Externe Unterstützung: Es kann sinnvoll sein, IT-Dienstleister hinzuzuziehen, die bei der Implementierung von E-Rechnungsprozessen helfen.


Die Umstellung auf elektronische Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Chance, die eigene Verwaltung zu modernisieren und langfristig Kosten zu sparen.


Ergänzender Hinweis:


Die IHK Darmstadt (Rhein Main Neckar) hat einen inhaltlich außerordentlich bemerkenswerten Beitrag zu dem Thema "Ab 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen" veröffentlicht. Hier lohnt sich für jeden an diesem Thema Interessierten ein Blick.



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