Es gibt kein allgemeines Hitzefrei am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat aber immer eine Fürsorgepflicht und sollte bei Erreichen einer Raumtemperatur von 26° am Arbeitsplatz tätig werden, bei Raumtemperaturen über 30° muss er tätig werden.
Gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Nein, es gibt keine Vorschrift für Hitzefrei. Allerdings muss der Arbeitgeber ab 30 Grad Maßnahmen ergreifen. Laut Arbeitsschutzrecht und Fürsorgepflicht sollte die Temperatur im Büro 26 Grad nicht überschreiten.
Was muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz tun?
Steigen die Temperaturen über 30 Grad, muss der Arbeitgeber aktiv werden. Die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) empfiehlt Maßnahmen wie:
Rollos herunterlassen
Nachtlüftung
Getränke anbieten
Arbeitszeiten anpassen, z.B. früherer Arbeitsbeginn
Ventilatoren bereitstellen
Eine Klimaanlage ist nicht vorgeschrieben. Ab 35 Grad ist der Arbeitsplatz ohne besondere Maßnahmen nicht mehr geeignet. Dann muss der Arbeitgeber z.B. Pausen in kühleren Räumen ermöglichen. Arbeitnehmer dürfen nicht eigenmächtig "hitzefrei" nehmen, da dies einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag darstellt.
Also Achtung: Wer einfach nach Hause geht, riskiert eine Abmahnung, unter Umständen sogar eine fristlose Kündigung. Arbeitnehmer haben nämlich keinen generellen Anspruch auf Hitzefrei.
Wer sich aber krank fühlt, kann natürlich einen Arzt aufsuchen und sich dort ein ärztliches Attest für den Chef ausstellen lassen.
Darf man als Arbeitnehmer selbst zum Beispiel einen Ventilator mitbringen?
Dafür benötigt der Arbeitnehmer eine Erlaubnis vom Chef. Schließlich ist der Unternehmer generell der Betreiber von Elektrogeräten am Arbeitsplatz.
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