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Aussagen zum ehrenamtlichen IHK Prüfer und zur Zusammensetzung der Prüfungskommission



Wieviel verdient eigentlich ein ehrenamtlicher Prüfer bei einer Fachkundeprüfung für die Bereiche Güterkraftverkehr, Omnibusverkehr und Taxi-/Mietwagenverkehr und welche Voraussetzungen stellt die IHK an seine vermeintliche Kompetenz?


Ein ehrenamtlicher IHK-Prüfer erhält eine Entschädigung für seinen Zeitaufwand und seine Auslagen. Die konkrete Höhe richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen IHK. 

Fachlich muss er Prüfungsleistungen sachgerecht beurteilen können; die formalen Voraussetzungen sind allerdings weniger detailliert geregelt, als man vielleicht erwartet.


Wie hoch ist die Entschädigung?

Als konkretes Beispiel nennt die veröffentlichte Entschädigungsregelung der IHK Frankfurt am Main:

Bestandteil

Entschädigung

Zeitversäumnis

7 Euro je Stunde

Nachgewiesener Verdienstausfall

Auf Antrag 24 Euro je Stunde statt der 7 Euro, sofern keine anderweitige Erstattung erfolgt

Anrechenbare Zeit

Einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten, höchstens zehn Stunden täglich

Fahrtkosten

Erstattung entsprechend dem JVEG

Tagegeld

Unter den genannten Voraussetzungen ab acht Stunden einschließlich Reise- und Wartezeiten

Die besondere Prüfungsordnung für die Verkehrsfachkundeprüfungen sieht ebenfalls eine Entschädigung nach dem JVEG vor.

Beispiel: Acht anrechenbare Stunden ergeben beim Grundsatz von 7 Euro 56 Euro, zuzüglich erstattungsfähiger Auslagen. Sind acht Stunden nachgewiesener Verdienstausfall anerkannt, wären es nach der genannten Frankfurter Regelung 192 Euro.

Für die Bewertung schriftlicher Arbeiten können gesonderte Abrechnungsregeln gelten. Die Frankfurter Regelung enthält hierfür eigene Sätze; ihre konkrete Anwendung auf Verkehrsfachkundeprüfungen sollte man mit der Prüfungsstelle klären.


Die 7 Euro sind deshalb kein bundesweit einheitlicher Gesamtverdienst pro Prüferstunde. 


Welche formalen Voraussetzungen gelten?

Die maßgeblichen Vorschriften sind § 6 GBZugV für Güterkraftverkehr und § 5 PBZugV für Omnibus- sowie Taxi-/Mietwagenverkehr:


  • Der Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens einem Beisitzer.

  • Ein Beisitzer soll in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs beziehungsweise der jeweiligen Personenverkehrssparte tätig sein.

  • Die IHK bestellt die Mitglieder.

  • Die Beisitzer sollen auf Vorschlag der Fachverbände des Verkehrsgewerbes bestellt werden.

  • Der Vorsitzende soll zur IHK-Vollversammlung wählbar oder bei einer IHK beschäftigt sein.


Diese Vorschriften verlangen nicht ausdrücklich von jedem Prüfer einen eigenen IHK-Fachkundenachweis, ein bestimmtes Studium oder eine festgelegte Zahl von Berufsjahren. 

Daraus folgt aber nicht, dass eine beliebige Person fachlich geeignet wäre. Die IHK muss geeignete Personen auswählen und berufen.


Welche Kompetenz wird praktisch erwartet?


Die IHK Koblenz nennt für ihr Prüferamt unter anderem Fachwissen und Berufserfahrung, Urteilsvermögen, rechtssicheres Handeln, pädagogisches Gespür, Kommunikationsfähigkeit sowie Verschwiegenheit. Sie bietet einen Einstieg über Hospitation und Schulungen an. Bei den Verkehrsprüfungen gehören die Bewertung schriftlicher Antworten und die mündliche Prüfung zu den Aufgaben.

Für diese drei Fachrichtungen bedeutet das aus meiner Sicht konkret: Ein Prüfer muss aktuelle verkehrsrechtliche und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen, Kalkulationen nachvollziehen und auch fachlich richtige Antworten erkennen können, die anders als die Musterlösung formuliert sind.

Langjährige Branchenzugehörigkeit allein beweist diese Fähigkeiten noch nicht.


Unsere Bewertung: 

Der Verantwortung steht eine geringe Grundentschädigung gegenüber. Das kann die Gewinnung geeigneter Prüfer erschweren. Es rechtfertigt jedoch keine Abstriche bei Fachkompetenz, neutraler Bewertung oder einem respektvollen Umgang mit Prüflingen.


Wie setzen sich die Prüfungskommissionen der IHK bei den Fachkundeprüfungen Güterkraftverkehr, Taxi-/Mietwagenverkehr und Omnibusverkehr zusammen?



Die Prüfungsausschüsse bestehen in allen drei Bereichen aus einem Vorsitzenden und mindestens einem Beisitzer – also mindestens zwei Personen. Die IHK bestellt die Mitglieder. Der wesentliche Unterschied liegt darin, aus welcher Verkehrssparte die betriebliche Erfahrung eines Beisitzers stammen soll.

Fachkundeprüfung

Mindestbesetzung

Vorgesehener Branchenbezug

Rechtsgrundlage

Güterkraftverkehr

Ein Vorsitzender und mindestens ein Beisitzer

Ein Beisitzer soll in einem Güterkraftverkehrsunternehmen tätig sein

§ 6 GBZugV

Taxi-/Mietwagenverkehr

Ein Vorsitzender und mindestens ein Beisitzer

Ein Beisitzer soll in einem Unternehmen dieser Personenverkehrssparte tätig sein

§ 5 PBZugV

Omnibusverkehr

Ein Vorsitzender und mindestens ein Beisitzer

Ein Beisitzer soll in einem Unternehmen des Omnibusverkehrs tätig sein

§ 5 PBZugV

Damit ist ein Ausschuss mit drei Personen möglich; drei Mitglieder sind nach diesen Vorschriften aber nicht zwingend vorgeschrieben. 


Wer übernimmt den Vorsitz?

Der Vorsitzende und sein Vertreter sollen entweder:


  • bei einer IHK beschäftigt sein oder

  • zur Vollversammlung einer IHK wählbar sein.


Der Vorsitzende muss somit nicht zwingend ein IHK-Mitarbeiter sein. „Wählbar“ bedeutet außerdem nicht, dass er tatsächlich Mitglied der Vollversammlung sein muss.


Wie werden die Beisitzer ausgewählt?


Die Beisitzer und ihre Vertreter sollen auf Vorschlag der Fachverbände des Verkehrsgewerbes bestellt werden. Die Verbände sollen mindestens doppelt so viele Personen vorschlagen, wie bestellt werden. Die Entscheidung über die Bestellung trifft die IHK. Für jedes Ausschussmitglied soll mindestens ein Vertreter bestellt werden.

Bei den Formulierungen „soll“ handelt es sich um den gesetzlich vorgesehenen Regelfall. Abweichungen kommen in begründeten Ausnahmefällen in Betracht; die Vorgaben sind keine bloßen unverbindlichen Empfehlungen.


Wie setzt die IHK das praktisch um?


Beispielsweise beruft die IHK Frankfurt geeignete Prüfer für höchstens sechs Jahre und bildet aus diesem Personenkreis den Ausschuss für den jeweiligen Prüfungstermin. Die externen Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Es müssen daher nicht an jedem Termin dieselben Personen prüfen.


Welche Rolle spielt die Unabhängigkeit?


Auch ein Prüfer aus einem Verkehrsunternehmen muss unparteiisch prüfen. Die Frankfurter Prüfungsordnung sieht vor, dass die Prüfer vor Beginn bekannt gegeben werden und Teilnehmer einen Prüfer wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen können. Über den Antrag entscheidet die IHK. Bestehen Zweifel an einer unparteiischen Amtsausübung, muss sie den betreffenden Prüfer ausschließen.


Ein möglicher Ausschuss wäre somit ein IHK-Mitarbeiter als Vorsitzender und ein berufener Branchenpraktiker als Beisitzer. Eine feste Besetzung aus Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Berufsschullehrer ist für diese Verkehrsfachkundeprüfungen nicht vorgeschrieben.





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