Umgang mit Folgefehlern bei IHK Prüfungen
- Siegfried Allert

- vor 1 Tag
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Der Umgang mit Folgefehlern ist ein wichtiger Bewertungsgrundsatz bei IHK-Prüfungen und wird häufig missverstanden.
Was ist ein Folgefehler?
Ein Folgefehler liegt vor, wenn ein Prüfling zu Beginn einer Aufgabe einen Fehler macht, die nachfolgenden Berechnungen oder Lösungen jedoch auf diesem falschen Zwischenergebnis fachlich korrekt aufbaut.
Beispiel:
Richtige Summe: 2.500 €
Prüfling berechnet versehentlich: 2.400 €
Anschließend berechnet er 19 % Umsatzsteuer korrekt auf Basis von 2.400 €.
Hier liegt ein Folgefehler vor.
Wie bewertet die IHK Folgefehler?
Grundsätzlich gilt:
Der ursprüngliche Fehler wird bewertet und führt zum entsprechenden Punktabzug.
Weitere Punkte werden in der Regel vergeben, wenn die nachfolgenden Rechenschritte mathematisch und fachlich richtig mit dem (wenn auch falschen) Zwischenergebnis durchgeführt wurden.
Ein Prüfling soll nicht mehrfach für denselben Fehler bestraft werden.
Dieses Prinzip wird häufig als Folgefehlerregelung bezeichnet.
Wann gibt es keine Punkte?
Keine oder nur wenige Punkte gibt es, wenn:
der Lösungsweg nicht nachvollziehbar ist,
weitere eigenständige Fehler hinzukommen,
Formeln falsch angewendet werden,
gesetzliche Vorschriften falsch interpretiert werden,
ein falsches Zwischenergebnis zu einer völlig anderen Aufgabenstellung führt.
Besonderheiten bei Fachkundeprüfungen
Bei den Fachkundeprüfungen für:
Güterkraftverkehr,
Omnibusverkehr sowie
Taxi- und Mietwagenverkehr
kommen Folgefehler vor allem bei:
Kalkulationsaufgaben,
Kostenrechnungen,
Finanzierungsberechnungen,
Kennzahlen,
Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
zum Tragen.
Bei reinen Wissensfragen (Multiple Choice oder offene Fachfragen) gibt es dagegen in der Regel keine Folgefehlerbewertung.
Praktischer Tipp für Prüflinge
Wenn Ihnen während der Prüfung auffällt, dass Sie sich verrechnet haben:
Streichen Sie den Rechenweg nicht vollständig durch.
Lassen Sie Ihren Lösungsweg erkennbar.
Schreiben Sie alle Zwischenschritte sauber auf.
Verwenden Sie das ermittelte Zwischenergebnis konsequent weiter.
Dadurch kann der Korrektor erkennen, dass lediglich ein Ausgangsfehler vorliegt und die weiteren Berechnungen fachlich korrekt sind.
Fazit
Der Grundsatz lautet:
Ein einmaliger Rechenfehler soll grundsätzlich nicht dazu führen, dass sämtliche nachfolgenden Punkte verloren gehen. Entscheidend ist, dass der weitere Lösungsweg fachlich und rechnerisch korrekt auf dem eigenen Zwischenergebnis aufbaut.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Folgefehler immer vollständig berücksichtigt werden. Die konkrete Punktevergabe richtet sich nach dem offiziellen Lösungsschlüssel, den Bewertungsrichtlinien der jeweiligen IHK und der Art der Aufgabe.
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