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Was muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz beachten? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?



In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchsttemperatur, ab der Beschäftigte automatisch nicht mehr arbeiten müssen.


Arbeitgeber haben jedoch eine gesetzliche Pflicht, Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren durch Hitze zu schützen.


Rechtliche Grundlagen


Die wichtigsten Vorschriften sind:


  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    • § 3: Arbeitgeber müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen.

    • § 4: Gefahren sind möglichst an der Quelle zu bekämpfen.

    • § 5: Es ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – dazu gehört auch Hitzebelastung.


  2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

    • Anhang Nr. 3.5 fordert, dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen muss.


  3. Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur


    Diese konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie ist zwar keine formelle Rechtsnorm, wird aber von Behörden und Gerichten als maßgeblicher Stand der Technik herangezogen.


Welche Temperaturen gelten?

Die ASR A3.5 unterscheidet mehrere Bereiche:

Raumtemperatur

Bedeutung

Maßnahmen

bis 26 °C

Unproblematisch

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

über 26 °C

Soll-Maßnahmen

Arbeitgeber soll geeignete Maßnahmen prüfen und umsetzen.

über 30 °C

Maßnahmen erforderlich

Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen.

über 35 °C

Raum grundsätzlich ungeeignet

Nur mit besonderen Schutzmaßnahmen oder für spezielle Tätigkeiten nutzbar.

Mögliche Schutzmaßnahmen


Je nach Gefährdungsbeurteilung kommen beispielsweise in Betracht:


  • Außenjalousien oder Sonnenschutz schließen

  • Räume nachts oder früh morgens lüften

  • Ventilatoren oder Klimaanlagen einsetzen

  • Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen

  • Zusätzliche Trinkwasserbereitstellung

  • Lockerung der Kleiderordnung, soweit möglich

  • Zusätzliche Erholungspausen

  • Reduzierung körperlich belastender Arbeiten

  • Nutzung kühlerer Arbeitsbereiche

  • Homeoffice, sofern organisatorisch möglich


Bei Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Arbeit oder beim Tragen persönlicher Schutzausrüstung können weitergehende Maßnahmen erforderlich sein.


Besondere Schutzpflichten


Besonders zu berücksichtigen sind unter anderem:

  • Schwangere

  • Jugendliche

  • ältere Beschäftigte

  • Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen hitzeempfindlichen Vorerkrankungen


Für diese Beschäftigtengruppen können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.


Dürfen Beschäftigte bei 35 °C einfach nach Hause gehen?


Nein. Ein allgemeines "Hitzefrei" am Arbeitsplatz gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.


Erreicht ein Arbeitsraum jedoch mehr als 35 °C und kann der Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen treffen, darf dieser Raum grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden. Der Arbeitgeber muss dann beispielsweise:

  • einen anderen Arbeitsplatz bereitstellen,

  • technische oder organisatorische Maßnahmen treffen oder

  • die Arbeit gegebenenfalls einstellen.


Mitbestimmung


Besteht ein Betriebsrat, hat dieser bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetz.


Fazit


Ab 30 °C besteht in der Regel Handlungsbedarf für den Arbeitgeber. Ab 35 °C gilt ein Arbeitsraum grundsätzlich als nicht mehr für normale Büroarbeit geeignet, sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen werden.


Grundlage hierfür sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.5 zur Raumtemperatur.



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