Was muss der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz beachten? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
- Siegfried Allert

- vor 1 Tag
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In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchsttemperatur, ab der Beschäftigte automatisch nicht mehr arbeiten müssen.
Arbeitgeber haben jedoch eine gesetzliche Pflicht, Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren durch Hitze zu schützen.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorschriften sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 3: Arbeitgeber müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen.
§ 4: Gefahren sind möglichst an der Quelle zu bekämpfen.
§ 5: Es ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – dazu gehört auch Hitzebelastung.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Anhang Nr. 3.5 fordert, dass in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur herrschen muss.
Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur
Diese konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie ist zwar keine formelle Rechtsnorm, wird aber von Behörden und Gerichten als maßgeblicher Stand der Technik herangezogen.
Welche Temperaturen gelten?
Die ASR A3.5 unterscheidet mehrere Bereiche:
Raumtemperatur | Bedeutung | Maßnahmen |
bis 26 °C | Unproblematisch | Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. |
über 26 °C | Soll-Maßnahmen | Arbeitgeber soll geeignete Maßnahmen prüfen und umsetzen. |
über 30 °C | Maßnahmen erforderlich | Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen ergreifen. |
über 35 °C | Raum grundsätzlich ungeeignet | Nur mit besonderen Schutzmaßnahmen oder für spezielle Tätigkeiten nutzbar. |
Mögliche Schutzmaßnahmen
Je nach Gefährdungsbeurteilung kommen beispielsweise in Betracht:
Außenjalousien oder Sonnenschutz schließen
Räume nachts oder früh morgens lüften
Ventilatoren oder Klimaanlagen einsetzen
Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen
Zusätzliche Trinkwasserbereitstellung
Lockerung der Kleiderordnung, soweit möglich
Zusätzliche Erholungspausen
Reduzierung körperlich belastender Arbeiten
Nutzung kühlerer Arbeitsbereiche
Homeoffice, sofern organisatorisch möglich
Bei Tätigkeiten mit schwerer körperlicher Arbeit oder beim Tragen persönlicher Schutzausrüstung können weitergehende Maßnahmen erforderlich sein.
Besondere Schutzpflichten
Besonders zu berücksichtigen sind unter anderem:
Schwangere
Jugendliche
ältere Beschäftigte
Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen hitzeempfindlichen Vorerkrankungen
Für diese Beschäftigtengruppen können zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Dürfen Beschäftigte bei 35 °C einfach nach Hause gehen?
Nein. Ein allgemeines "Hitzefrei" am Arbeitsplatz gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht.
Erreicht ein Arbeitsraum jedoch mehr als 35 °C und kann der Arbeitgeber keine ausreichenden Schutzmaßnahmen treffen, darf dieser Raum grundsätzlich nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden. Der Arbeitgeber muss dann beispielsweise:
einen anderen Arbeitsplatz bereitstellen,
technische oder organisatorische Maßnahmen treffen oder
die Arbeit gegebenenfalls einstellen.
Mitbestimmung
Besteht ein Betriebsrat, hat dieser bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 des Betriebsverfassungsgesetz.
Fazit
Ab 30 °C besteht in der Regel Handlungsbedarf für den Arbeitgeber. Ab 35 °C gilt ein Arbeitsraum grundsätzlich als nicht mehr für normale Büroarbeit geeignet, sofern keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Grundlage hierfür sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.5 zur Raumtemperatur.
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