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Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck NRW: Nicht komplett ersatzlos gestrichen



Der bisherige Bildungsscheck NRW wurde tatsächlich 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt. Die Ausgabe betrieblicher Bildungsschecks endete bereits Ende 2023, der individuelle Bildungsscheck für Beschäftigte am 30. Juni 2024.


Seit Februar 2026 gibt es den neuen „Bildungsscheck 2.0“.


Dieser übernimmt grundsätzlich 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung, höchstens 500 Euro. Die Antragstellung ist derzeit wegen einer Anpassung der Förderrichtlinie unterbrochen und soll ab dem 1. September 2026 wieder möglich sein.


Für Teilnehmer von AVB Seminaren ist allerdings besonders wichtig: 

Nach den angekündigten neuen Bedingungen sollen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen künftig voraussichtlich nicht mehr förderfähig sein. Damit könnten insbesondere Vorbereitungsseminare auf die IHK-Fachkundeprüfung vom Bildungsscheck 2.0 ausgeschlossen werden. 


Eine endgültige Förderentscheidung trifft jedoch die zuständige Bewilligungsbehörde. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


AVB Seminare wird über die anstehende Entscheidung des Ministeriums zeitnah berichten.


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