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Macht die Aufhebung des Sonntagfahrverbotes für LKW in einigen Bundesländern wegen Niedrigwasser in den Flüssen wirklich Sinn oder ist das purer Aktionismus?


Die vorübergehende Aufhebung des Sonntagsfahrverbots ist nicht grundsätzlich Aktionismus – sie kann aber nur einen kleinen Teil der Probleme lösen.


Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn sie gezielt auf Transporte beschränkt bleibt, die tatsächlich wegen des Niedrigwassers von der Wasserstraße auf die Straße verlagert werden müssen.


Was dafür spricht


Niedrigwasser bedeutet nicht unbedingt, dass keine Schiffe mehr fahren. Sie können jedoch erheblich weniger Ladung aufnehmen. Dadurch fehlen kurzfristig Transportkapazitäten, insbesondere für:


  • Mineralöl und Kraftstoffe,

  • chemische Grundstoffe,

  • Kohle, Erze und Baustoffe,

  • Container aus Binnenhäfen,

  • notwendige Leerfahrten zu den Umschlagstellen.


Durch die Sonntagsfreigabe können vorhandene Lkw und Fahrer flexibler eingesetzt und Rückstände an Häfen schneller abgearbeitet werden. Nordrhein-Westfalen erlaubt deshalb ausdrücklich nur Fahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Niedrigwasserfolgen zusammenhängen. Inzwischen wurde diese Ausnahme bis zum 30. September 2026 verlängert.


Die entscheidenden Grenzen


Die Straße kann die Binnenschifffahrt mengenmäßig nicht ersetzen. Ein großes Binnenschiff transportiert je nach Schiff und Ladung so viel wie mehrere Dutzend bis weit über hundert Lkw. Bei Massengütern wären daher Tausende zusätzliche Fahrten erforderlich.

Hinzu kommen:


  • Der Fahrermangel verschwindet durch die Ausnahme nicht.

  • Die gesetzlichen Lenk-, Ruhe- und Wochenruhezeiten gelten unverändert.

  • Ein Lkw, der sonntags fährt, hat deshalb nicht automatisch mehr Wochenkapazität. Seine Fahrzeit wird teilweise lediglich zeitlich verschoben.

  • Zusätzliche Fahrzeuge und Fahrer stehen den Unternehmen nicht kurzfristig zur Verfügung.

  • Mehr Lkw verursachen höhere Transportkosten, Emissionen und Straßenbelastungen.

  • Für klassische Massengüter ist der Lkw wirtschaftlich und logistisch nur eine begrenzte Ersatzlösung.


Nach den ersten Sonntagen wurde laut ADAC und BGL kein erheblicher Anstieg des Lkw-Verkehrs festgestellt; auch die befürchteten zusätzlichen Staus blieben weitgehend aus. Das zeigt einerseits, dass die Ausnahmeregelung nicht zu einem Verkehrschaos geführt hat. Andererseits deutet es darauf hin, dass ihre tatsächliche zusätzliche Transportwirkung begrenzt ist.


Wo es nach Aktionismus aussieht


Fragwürdig wird die Maßnahme, wenn ein Bundesland das Fahrverbot pauschal aufhebt, obwohl die Transporte keinen nachweisbaren Bezug zum Niedrigwasser haben. Besonders kritisiert wurde beispielsweise die weitreichende Freigabe in Thüringen, obwohl dort keine für den Güterverkehr ähnlich bedeutende Wasserstraße wie Rhein, Donau oder Elbe verläuft.

Allerdings können auch Unternehmen in einem Binnenland indirekt betroffen sein – etwa wenn sie Rohstoffe aus einem Rheinhafen beziehen. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob ein großer Fluss durch das Bundesland verläuft, sondern ob die konkrete Fahrt Teil einer beeinträchtigten Lieferkette ist.


Bewertung


Eine gezielte und befristete Ausnahme ist als Notmaßnahme sinnvoll. Eine allgemeine Freigabe für praktisch alle Lkw wäre dagegen überwiegend Symbolpolitik.

Am zweckmäßigsten wäre eine bundesweit einheitliche Regelung mit folgenden Voraussetzungen:


  • nachweisbarer Zusammenhang mit dem Niedrigwasser,

  • Beschränkung auf notwendige Ersatz- und Leerfahrten,

  • regelmäßige Überprüfung anhand der Pegelstände,

  • Ende der Ausnahme, sobald sich die Schifffahrt normalisiert,

  • unveränderte Einhaltung sämtlicher Lenk- und Ruhezeiten,

  • Vorrang auch für Bahn, kleinere Schiffsladungen und eine bessere Koordination der Hafenumschläge.


Kurz gesagt:


Die Ausnahme schafft wertvolle zeitliche Flexibilität, aber keine neuen Lkw, keine zusätzlichen Fahrer und keine annähernd gleichwertige Ersatzkapazität für die Binnenschifffahrt. Als gezieltes Entlastungsinstrument ist sie vernünftig – als angebliche Lösung des Niedrigwasserproblems wäre sie Aktionismus.



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