Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer soll angehoben werden
- Siegfried Allert

- vor 21 Stunden
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Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, den gesetzlichen Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer von bislang 200 auf 280 Prozent anzuheben.
Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2027 gelten und erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 angewendet werden.
Für viele Selbstständige, Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaften dürfte sich dadurch jedoch kaum etwas ändern, da die meisten Kommunen bereits heute Hebesätze von über 280 Prozent festgelegt haben.
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet; wann tatsächliche Rechtssicherheit besteht kann noch nicht festgelegt werden.
Ein paar allgemeine Erläuterungen zum Thema Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen in Deutschland. Sie wird von Unternehmen gezahlt und soll Städte und Gemeinden finanziell daran beteiligen, dass Unternehmen vor Ort wirtschaftlich tätig sind und die kommunale Infrastruktur nutzen.
Die Grundidee dahinter ist:
Unternehmen profitieren von Straßen, Gewerbegebieten, öffentlichem Nahverkehr, Verwaltung, Feuerwehr, Energie- und Internetinfrastruktur sowie von der Attraktivität eines Standorts.
Gleichzeitig verursachen wirtschaftliche Aktivitäten auch Kosten für die Kommune, etwa durch Verkehrsbelastung, Infrastrukturbedarf oder Verwaltungsaufwand.
Deshalb sollen Unternehmen einen Teil ihrer Gewinne an die Gemeinde abführen, in der sie tätig sind.
Besonders wichtig ist dabei:
Die Gewerbesteuer fließt direkt an die Kommunen – nicht an den Bund. Deshalb können Städte und Gemeinden über den sogenannten Hebesatz selbst bestimmen, wie hoch die Steuer vor Ort ausfällt.
Dadurch entsteht auch ein gewisser Standortwettbewerb zwischen den Gemeinden.
Wer zahlt Gewerbesteuer?
Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn
Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewinn
Freiberufler – etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder Journalisten – zahlen dagegen normalerweise keine Gewerbesteuer, weil ihre Tätigkeit rechtlich nicht als Gewerbe gilt.
Warum wird der Mindesthebesatz jetzt erhöht?
Der Staat möchte sogenannte „Gewerbesteuer-Oasen“ verhindern. Einige wenige Gemeinden hatten extrem niedrige Hebesätze angeboten, damit Unternehmen dort formal ihren Sitz anmelden und sehr wenig Gewerbesteuer zahlen. Mit der Anhebung des Mindesthebesatzes soll dieses Modell unattraktiver werden.
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