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Ist ein schriftlicher Vertrag für einen Betriebsleiter Taxiverkehr Pflicht?



Nein. Nach deutschem Recht besteht keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Vertrag für einen Betriebsleiter im Taxiverkehr abzuschließen.

Allerdings ist ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen und in der Praxis nahezu unverzichtbar.


Rechtliche Einordnung


Weder das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) noch die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) schreiben ausdrücklich vor, dass die Bestellung eines Betriebsleiters schriftlich erfolgen oder ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden muss.

Unabhängig davon gelten jedoch die allgemeinen arbeits- oder zivilrechtlichen Vorschriften.

Wird der Betriebsleiter als Arbeitnehmer beschäftigt, ist insbesondere das Nachweisgesetz (NachwG) zu beachten. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das Gesetz verlangt zwar nicht zwingend einen umfassenden schriftlichen Arbeitsvertrag, wohl aber einen schriftlichen Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen.


Warum ein schriftlicher Vertrag sinnvoll ist


Ein schriftlicher Vertrag schafft Rechtssicherheit und legt insbesondere fest:


  • Aufgaben und Verantwortungsbereich des Betriebsleiters,

  • Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse,

  • Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Unternehmer und Betriebsleiter,

  • Vergütung und Arbeitszeit,

  • Haftungsregelungen,

  • Dokumentations- und Kontrollpflichten,

  • Vertretungsregelungen sowie

  • Kündigungs- und Beendigungsmodalitäten.


Gerade im Taxiverkehr trägt der Unternehmer weiterhin die Gesamtverantwortung für den Betrieb. Ein klar formulierter Vertrag hilft nachzuweisen, welche Aufgaben tatsächlich auf den Betriebsleiter übertragen wurden. Das kann bei behördlichen Prüfungen oder in Haftungsfällen von erheblicher Bedeutung sein.


Fazit


Ein schriftlicher Vertrag ist gesetzlich grundsätzlich nicht vorgeschrieben, aber aus arbeitsrechtlichen Gründen (Nachweisgesetz) und zur klaren Regelung der Verantwortlichkeiten dringend empfehlenswert. Für Taxiunternehmen, die einen internen oder externen Betriebsleiter einsetzen, sollte die Bestellung deshalb stets schriftlich dokumentiert und durch einen detaillierten Vertrag ergänzt werden.



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