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Risikoeinstufung Güterkraftverkehr; ein paar Hinweise und Erläuterungen


Ja – die Risikoeinstufung im Güterkraftverkehr durch das BALM ist 2026 ein besonders wichtiges Thema. Hintergrund ist die Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes.

Das BALM weist ausdrücklich darauf hin, dass mit dem neu geschaffenen § 16a GüKG die Rechtsgrundlage für ein allgemeines Risikoeinstufungssystem geschaffen wurde.


Was bedeutet die Risikoeinstufung?


Das BALM bzw. die zuständigen Behörden sollen Güterkraftverkehrsunternehmen anhand ihres Kontroll- und Verstoßverhaltens einem Risikoprofil zuordnen.


Vereinfacht:


Niedriges Risiko → weniger Anlass für KontrollenHohes Risiko → höhere Kontrollwahrscheinlichkeit


Dabei geht es insbesondere darum, Unternehmen mit einer auffälligen Rechtsverstoßhistorie gezielter zu kontrollieren.


Welche Verstöße können relevant sein?


Bei der Risikobewertung können insbesondere Verstöße gegen Vorschriften aus Bereichen wie


  • Lenk- und Ruhezeiten

  • Fahrpersonalrecht

  • Sozialvorschriften

  • Tachographen

  • Überladung

  • technischer Zustand der Fahrzeuge

  • Güterkraftverkehrsrecht

  • Genehmigungs- und Lizenzvorschriften

  • Kabottage

  • weitere straßenverkehrs- und güterkraftverkehrsrechtliche Vorschriften


eine Rolle spielen.


Wichtig ist dabei:

Nicht jeder einzelne Verstoß führt automatisch zu einer hohen Risikoeinstufung. Entscheidend ist vielmehr das Gesamtbild des Unternehmens und die Art, Schwere und Häufigkeit relevanter Verstöße.


Warum ist das für den Verkehrsleiter wichtig?


Die Risikoeinstufung macht die Compliance im Unternehmen noch wichtiger.

Ein Verkehrsleiter sollte deshalb nicht nur darauf achten, dass aktuell alle Vorschriften eingehalten werden. Er muss auch dafür sorgen, dass das Unternehmen ein funktionierendes System zur Vermeidung und Aufarbeitung von Verstößen besitzt.


Das kann beispielsweise bedeuten:


  1. regelmäßige Kontrolle der Fahrer,

  2. Auswertung der digitalen Tachographendaten,

  3. dokumentierte Schulungen,

  4. Kontrolle von Führerscheinen und Fahrerqualifikationen,

  5. Überwachung der Fahrzeugtechnik,

  6. Kontrolle von Gewichten und Ladungssicherung,

  7. systematische Bearbeitung festgestellter Verstöße,

  8. Wiederholungsfehler vermeiden.


Für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr ist das Thema deshalb relevant, weil sich die Rolle des Verkehrsleiters zunehmend von einer rein formalen Funktion zu einer aktiven Überwachungs- und Compliance-Funktion entwickelt.

Das neue System nach § 16a GüKG ist daher ein gutes Beispiel dafür, warum ein Verkehrsleiter die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen kennen und kontrollieren muss.



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