Was sind eigentlich die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern?
- Siegfried Allert

- 28. Juli
- 2 Min. Lesezeit

Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungseinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft. Ihre wesentlichen Aufgaben ergeben sich aus dem IHK-Gesetz.
1. Vertretung der Wirtschaft
Die IHKs vertreten das Gesamtinteresse der Unternehmen ihres jeweiligen Kammerbezirks gegenüber:
Städten und Gemeinden,
Landes- und Bundesbehörden,
der Politik,
Gerichten und
der Öffentlichkeit.
Sie geben Stellungnahmen, Gutachten und wirtschaftspolitische Empfehlungen ab. Dabei dürfen sie nicht nur die Interessen einzelner Unternehmen oder Branchen vertreten, sondern müssen unterschiedliche Interessen abwägen.
2. Berufliche Aus- und Weiterbildung
Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Organisation der beruflichen Bildung. Dazu gehören:
Eintragung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen,
Prüfung der Eignung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildern,
Beratung von Unternehmen und Auszubildenden,
Organisation von Zwischen- und Abschlussprüfungen,
Berufung der Prüfungsausschüsse,
Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie
Durchführung von Fortbildungsprüfungen, beispielsweise zum Fachwirt oder Industriemeister.
Die IHKs sorgen dabei für vergleichbare Qualitätsstandards in der beruflichen Bildung.
3. Durchführung von Fachkunde- und Sachkundeprüfungen
Die IHKs führen zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch. Dazu zählen beispielsweise:
Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr,
Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr,
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe,
Prüfung für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler,
Gaststättenunterrichtung sowie
Prüfung der Ausbildereignung.
Bei den Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr stellt die IHK fest, ob ein Unternehmer, Verkehrsleiter oder Betriebsleiter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse verfügt.
4. Weitere hoheitliche Aufgaben
Der Staat hat den IHKs zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen. Dazu gehören unter anderem:
Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Außenwirtschaftsdokumenten,
öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,
Führung bestimmter Vermittler- und Unternehmensregister,
Bestellung von Handelsrichtern beziehungsweise Abgabe entsprechender Vorschläge,
Anerkennung bestimmter gewerblicher Qualifikationen,
Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Unterrichtungen,
Beglaubigung von Dokumenten für den internationalen Geschäftsverkehr.
Damit entlasten die IHKs staatliche Behörden.
5. Beratung und Unterstützung von Unternehmen
Die IHKs beraten Unternehmen und Existenzgründer beispielsweise zu:
Unternehmensgründung und Businessplan,
Finanzierung und Förderprogrammen,
Unternehmensnachfolge,
Steuern und Recht,
Digitalisierung,
Energie und Umweltschutz,
Fachkräftesicherung,
Außenwirtschaft und Export,
Krisenfrüherkennung sowie
Aus- und Weiterbildung.
Die Beratung ersetzt allerdings keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
6. Förderung der regionalen Wirtschaft
Die IHKs setzen sich für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen in ihrer Region ein. Typische Themen sind:
Verkehrsinfrastruktur,
Gewerbe- und Industrieflächen,
Breitband- und Mobilfunkausbau,
Energieversorgung,
Bürokratieabbau,
Innenstadtentwicklung,
Fachkräftegewinnung sowie
Standortmarketing.
Sie erstellen außerdem Konjunkturberichte, Unternehmensbefragungen und Standortanalysen.
7. Förderung des Außenhandels
Unternehmen werden bei internationalen Geschäften unterstützt, etwa durch:
Informationen über ausländische Märkte,
Beratung zu Zoll- und Exportbestimmungen,
Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten,
Organisation von Unternehmerreisen und Kontakten,
Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandshandelskammern.
8. Sicherung des fairen Wettbewerbs
Die IHKs sollen auf die Wahrung von Anstand und Sitte der „ehrbaren Kaufleute“ hinwirken. Sie informieren über Wettbewerbsrecht, unterstützen Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung und können bei Konflikten zwischen Unternehmen vermittelnd tätig werden.
Zusammenfassung
Die Aufgaben der IHKs lassen sich in drei Kernbereiche einteilen:
Interessenvertretung: Sie vertreten das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft.
Hoheitliche Aufgaben: Sie führen Prüfungen durch, stellen Bescheinigungen aus und übernehmen gesetzlich übertragene Verwaltungsaufgaben.
Dienstleistungen: Sie beraten Unternehmen, fördern Ausbildung, Existenzgründung, Außenwirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region.
Die IHKs sind damit zugleich Interessenvertretung, Prüfungsorganisation, Verwaltungsstelle und Dienstleister der gewerblichen Wirtschaft.
(Sie haben einen Fehler entdeckt? Sie haben eine Ergänzung zum Thema? Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular)




Kommentare