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Was sind eigentlich die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern?


Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sind öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungseinrichtungen der gewerblichen Wirtschaft. Ihre wesentlichen Aufgaben ergeben sich aus dem IHK-Gesetz.


1. Vertretung der Wirtschaft


Die IHKs vertreten das Gesamtinteresse der Unternehmen ihres jeweiligen Kammerbezirks gegenüber:


  • Städten und Gemeinden,

  • Landes- und Bundesbehörden,

  • der Politik,

  • Gerichten und

  • der Öffentlichkeit.


Sie geben Stellungnahmen, Gutachten und wirtschaftspolitische Empfehlungen ab. Dabei dürfen sie nicht nur die Interessen einzelner Unternehmen oder Branchen vertreten, sondern müssen unterschiedliche Interessen abwägen.


2. Berufliche Aus- und Weiterbildung


Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Organisation der beruflichen Bildung. Dazu gehören:


  • Eintragung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen,

  • Prüfung der Eignung von Ausbildungsbetrieben und Ausbildern,

  • Beratung von Unternehmen und Auszubildenden,

  • Organisation von Zwischen- und Abschlussprüfungen,

  • Berufung der Prüfungsausschüsse,

  • Ausstellung von Prüfungszeugnissen sowie

  • Durchführung von Fortbildungsprüfungen, beispielsweise zum Fachwirt oder Industriemeister.


Die IHKs sorgen dabei für vergleichbare Qualitätsstandards in der beruflichen Bildung.


3. Durchführung von Fachkunde- und Sachkundeprüfungen


Die IHKs führen zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durch. Dazu zählen beispielsweise:


  • Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr,

  • Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr,

  • Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe,

  • Prüfung für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler,

  • Gaststättenunterrichtung sowie

  • Prüfung der Ausbildereignung.


Bei den Fachkundeprüfungen im Straßenverkehr stellt die IHK fest, ob ein Unternehmer, Verkehrsleiter oder Betriebsleiter über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse verfügt.

4. Weitere hoheitliche Aufgaben


Der Staat hat den IHKs zahlreiche öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen. Dazu gehören unter anderem:


  • Ausstellung von Ursprungszeugnissen und Außenwirtschaftsdokumenten,

  • öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,

  • Führung bestimmter Vermittler- und Unternehmensregister,

  • Bestellung von Handelsrichtern beziehungsweise Abgabe entsprechender Vorschläge,

  • Anerkennung bestimmter gewerblicher Qualifikationen,

  • Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Unterrichtungen,

  • Beglaubigung von Dokumenten für den internationalen Geschäftsverkehr.


Damit entlasten die IHKs staatliche Behörden.


5. Beratung und Unterstützung von Unternehmen


Die IHKs beraten Unternehmen und Existenzgründer beispielsweise zu:


  • Unternehmensgründung und Businessplan,

  • Finanzierung und Förderprogrammen,

  • Unternehmensnachfolge,

  • Steuern und Recht,

  • Digitalisierung,

  • Energie und Umweltschutz,

  • Fachkräftesicherung,

  • Außenwirtschaft und Export,

  • Krisenfrüherkennung sowie

  • Aus- und Weiterbildung.


Die Beratung ersetzt allerdings keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.


6. Förderung der regionalen Wirtschaft


Die IHKs setzen sich für gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen in ihrer Region ein. Typische Themen sind:


  • Verkehrsinfrastruktur,

  • Gewerbe- und Industrieflächen,

  • Breitband- und Mobilfunkausbau,

  • Energieversorgung,

  • Bürokratieabbau,

  • Innenstadtentwicklung,

  • Fachkräftegewinnung sowie

  • Standortmarketing.


Sie erstellen außerdem Konjunkturberichte, Unternehmensbefragungen und Standortanalysen.


7. Förderung des Außenhandels


Unternehmen werden bei internationalen Geschäften unterstützt, etwa durch:


  • Informationen über ausländische Märkte,

  • Beratung zu Zoll- und Exportbestimmungen,

  • Ausstellung von Außenwirtschaftsdokumenten,

  • Organisation von Unternehmerreisen und Kontakten,

  • Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandshandelskammern.


8. Sicherung des fairen Wettbewerbs


Die IHKs sollen auf die Wahrung von Anstand und Sitte der „ehrbaren Kaufleute“ hinwirken. Sie informieren über Wettbewerbsrecht, unterstützen Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung und können bei Konflikten zwischen Unternehmen vermittelnd tätig werden.


Zusammenfassung


Die Aufgaben der IHKs lassen sich in drei Kernbereiche einteilen:


  1. Interessenvertretung: Sie vertreten das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft.

  2. Hoheitliche Aufgaben: Sie führen Prüfungen durch, stellen Bescheinigungen aus und übernehmen gesetzlich übertragene Verwaltungsaufgaben.

  3. Dienstleistungen: Sie beraten Unternehmen, fördern Ausbildung, Existenzgründung, Außenwirtschaft und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Region.


Die IHKs sind damit zugleich Interessenvertretung, Prüfungsorganisation, Verwaltungsstelle und Dienstleister der gewerblichen Wirtschaft.



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