Was ändert sich im Bereich Minijob in 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Minijobgrenze auf 633 Euro monatlich und der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Die Änderungen sind bereits beschlossen.
Regelung | 2026 | Ab 2027 |
Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
Durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze | 603 € | 633 € |
Verdienstgrenze bei zwölfmonatiger Beschäftigung | 7.236 € | 7.596 € |
Monatliche Arbeitszeit bei Mindestlohn | ca. 43,38 Stunden | ca. 43,36 Stunden |
Die mögliche Arbeitszeit bleibt bei Bezahlung zum Mindestlohn damit nahezu gleich. Bei einem höheren Stundenlohn sind entsprechend weniger Stunden möglich.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das:
Stundenlohn prüfen: Wer bisher 13,90 Euro erhält, muss ab Januar grundsätzlich mindestens 14,60 Euro bekommen.
Gehalt nicht automatisch auf 633 Euro erhöhen: Die neue Grenze erlaubt einen höheren Verdienst. Ob eine Gehaltserhöhung erforderlich ist, hängt vom vereinbarten Stundenlohn und der Arbeitszeit ab.
Arbeitszeit anpassen: Bei beispielsweise 15 Euro Stundenlohn sind bis zu 42,2 Stunden monatlich möglich, um 633 Euro einzuhalten.
Abrechnung und Verträge prüfen: Die neue Verdienstgrenze und der Mindestlohn müssen ab Januar berücksichtigt werden.
Die bestehende Ausnahme für unvorhersehbare Mehrarbeit, etwa eine Krankheitsvertretung, bleibt bestehen: In höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten darf die Grenze bis zum Doppelten überschritten werden – 2027 also bis zu 1.266 Euro im jeweiligen Monat.
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