Was ändert sich in 2027 im Bereich des Midijobs?

Für 2027 sind beim Midijob in Deutschland insbesondere die Verdienstgrenzen und die Sozialversicherungsbeiträge von Bedeutung.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Minijob und Midijob: Der Midijob ist der sogenannte Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge zahlen, während sie grundsätzlich den vollen Sozialversicherungsschutz erhalten.
1. Was ist für 2027 vorgesehen?
Der Midijob umfasst grundsätzlich ein monatliches Arbeitsentgelt oberhalb der Minijob-Grenze bis zur Obergrenze des Übergangsbereichs von 2.000 Euro.
Die Untergrenze ist an die dynamische Minijob-Verdienstgrenze gekoppelt. Steigt der gesetzliche Mindestlohn, kann sich deshalb auch die Midijob-Untergrenze verändern.
2. Die neuen Verdienstgrenzen ab 1. Januar 2027
Regelung | 2026 | 2027 |
Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
Minijob-Grenze | 603 € | 633 € |
Midijob-Untergrenze | 603,01 € | 633,01 € |
Midijob-Obergrenze | 2.000 € | 2.000 € |
3. Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Die Besonderheit des Midijobs bleibt bestehen:
Bei 633,01 € monatlichem Verdienst beginnt der Übergangsbereich.
Der Arbeitnehmer zahlt zunächst einen stark reduzierten Sozialversicherungsbeitrag.
Mit steigendem Verdienst erhöht sich sein Beitragsanteil schrittweise.
Bei 2.000 € wird der reguläre Arbeitnehmerbeitrag erreicht.
Die Rentenansprüche werden trotz der reduzierten Beitragsbelastung grundsätzlich auf Grundlage des tatsächlichen Verdienstes berechnet.
Wichtig: Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird 2027 angepasst. Hintergrund ist unter anderem die Erhöhung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für gewerbliche Minijobs von 13 % auf 14,6 % zuzüglich des Zusatzbeitrags. Das wirkt sich auch auf die Berechnung im Übergangsbereich aus.
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4. Was müssen Arbeitgeber 2027 beachten?
Für Unternehmen ergeben sich insbesondere folgende Aufgaben:
Arbeitsverträge mit Beschäftigten im Bereich von 603 bis 633 € überprüfen.
Stundenlöhne an den neuen Mindestlohn von 14,60 € anpassen.
Minijobber mit einem Verdienst zwischen 603,01 € und 633 € sozialversicherungsrechtlich neu beurteilen.
Lohnabrechnungsprogramme auf die neuen Berechnungsgrundlagen umstellen.
Die Arbeitgeberbelastung bei Midijobs und Minijobs neu kalkulieren.
5. Fazit
Ab 01.01.2027
Die wichtigste Änderung für Midijobber ist die Anhebung der Untergrenze von 603,01 € auf 633,01 €. Die Obergrenze bleibt bei 2.000 €.
Für Arbeitgeber ist besonders wichtig, dass sich durch die geänderten Berechnungsgrundlagen auch die Sozialversicherungsbeiträge verändern können.
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