Wie sollte ein Vertrag für einen Betriebsleiter für den Bereich Taxiverkehr inhaltlich gestaltet sein??
- Siegfried Allert

- vor 1 Tag
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Ein Vertrag für einen Betriebsleiter im Taxiverkehr sollte sowohl die arbeitsrechtlichen Regelungen als auch die besonderen Anforderungen des Personenbeförderungsrechts (PBefG), der BOKraft und der einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.
Der Betriebsleiter ist nicht nur Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter, sondern übernimmt gegenüber dem Unternehmer eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Taxibetriebes.
Ein professioneller Vertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
1. Vertragsparteien
Taxiunternehmen (Unternehmer)
Betriebsleiter
2. Präambel
Beispielsweise:
Der Unternehmer betreibt ein Taxiunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Zur ordnungsgemäßen Führung des Unternehmens bestellt er einen Betriebsleiter. Der Betriebsleiter übernimmt die ihm übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich nach Maßgabe dieses Vertrages sowie der gesetzlichen Vorschriften.
3. Bestellung zum Betriebsleiter
Hier sollte geregelt werden:
Bestellung als Betriebsleiter
Beginn der Tätigkeit
Umfang der Bestellung
Einsatzort
Vertretungsregelung
4. Aufgaben des Betriebsleiters
Dieser Abschnitt ist der wichtigste.
Dazu gehören insbesondere:
Betriebsorganisation
Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs
Einhaltung aller Genehmigungsauflagen
Organisation des Fahrbetriebs
Einsatzplanung
Fahrer
Auswahl geeigneter Fahrer
Kontrolle der Fahrerlaubnisse
Kontrolle der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich)
Einweisung neuer Fahrer
Durchführung regelmäßiger Belehrungen
Fahrzeuge
Überwachung des Fahrzeugzustands
Wartungsplanung
Hauptuntersuchung
Eichfristen
Taxameter
Wegstreckenzähler
Sicherheitsprüfung
Gesetzliche Vorschriften
Überwachung der Einhaltung von
PBefG
BOKraft
Straßenverkehrsrecht
Arbeitszeitgesetz
Fahrpersonalrecht (soweit einschlägig)
Unfallverhütungsvorschriften
Datenschutz
Qualitätsmanagement
Kundenbeschwerden
Fahrerschulungen
Qualitätskontrollen
5. Verantwortlichkeiten
Hier sollte eindeutig geregelt werden:
Der Betriebsleiter ist verantwortlich für
ordnungsgemäße Betriebsführung
Umsetzung der Unternehmeranweisungen
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Dokumentation
Meldung von Verstößen
6. Weisungsrecht
Beispielsweise:
Der Betriebsleiter unterliegt den grundsätzlichen unternehmerischen Weisungen. Im Rahmen seiner übertragenen Verantwortlichkeit entscheidet er eigenständig über die tägliche Betriebsführung.
7. Arbeitszeit
z.B.
Vollzeit
Teilzeit
Rufbereitschaft
Erreichbarkeit
8. Vergütung
Regelung von
Festgehalt
Bonus
Überstunden
Spesen
Dienstwagen
9. Urlaub
Nach Bundesurlaubsgesetz.
10. Verschwiegenheit
Kundendaten
Geschäftsgeheimnisse
Kalkulationen
Preise
Personalangelegenheiten
11. Wettbewerbsverbot
Während der Vertragslaufzeit.
Gegebenenfalls auch nachvertraglich gegen Karenzentschädigung.
12. Haftung
Ein wichtiger Punkt.
Beispielsweise:
Der Betriebsleiter haftet
bei Vorsatz
grober Fahrlässigkeit
Für leichte Fahrlässigkeit gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.
13. Versicherungen
Regelung über
Vermögensschadenhaftpflicht
Betriebshaftpflicht
14. Mitwirkung bei Behörden
Der Betriebsleiter verpflichtet sich,
Behördenauskünfte vorzubereiten,
Unterlagen bereitzuhalten,
Betriebsprüfungen zu begleiten.
15. Dokumentationspflicht
Der Betriebsleiter führt insbesondere Nachweise über
Fahrpersonal
Fahrzeugkontrollen
Unterweisungen
Beschwerden
Unfälle
Behördenkontakte
16. Vertretung
Regelung für Krankheit oder Urlaub.
17. Vertragsdauer
unbefristet oder befristet
Probezeit
18. Kündigung
gesetzliche Fristen
außerordentliche Kündigung
Widerruf der Bestellung als Betriebsleiter
19. Beendigung
Nach Vertragsende sind unverzüglich zurückzugeben:
Schlüssel
Unterlagen
Fahrzeuge
Datenträger
Zugangsdaten
20. Schlussbestimmungen
Schriftform
Salvatorische Klausel
Gerichtsstand (soweit zulässig)
Besondere Pflichten eines Betriebsleiters im Taxiverkehr
Ein professioneller Vertrag sollte außerdem ausdrücklich festhalten, dass der Betriebsleiter insbesondere für Folgendes verantwortlich ist:
Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge.
Kontrolle der Einhaltung der Tarifpflicht und Beförderungspflicht.
Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des PBefG und der BOKraft.
Organisation der Fahrer- und Fahrzeugeinsätze.
Durchführung und Dokumentation von Fahrerunterweisungen.
Kontrolle von Führerscheinen, Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) und arbeitsrechtlichen Nachweisen.
Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden, Eichämtern, Polizei und Aufsichtsbehörden.
Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit.
Bearbeitung von Kundenbeschwerden sowie Meldung besonderer Vorkommnisse an den Unternehmer.
Empfehlung
Für ein Taxiunternehmen sollte der Vertrag nicht nur allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen enthalten, sondern auch die personenbeförderungsrechtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Je nach Betriebsgröße kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine gesonderte Bestellungsurkunde zu verwenden, in der die Stellung, Verantwortungsbereiche und Befugnisse des Betriebsleiters gegenüber Behörden klar dokumentiert werden.
Ein solcher Vertrag umfasst in der Praxis häufig 15 bis 20 Seiten, wenn neben den
arbeitsrechtlichen Regelungen auch die detaillierten Pflichten, Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen und Dokumentationsanforderungen vollständig ausgearbeitet werden. Dadurch werden die Zuständigkeiten zwischen Unternehmer und Betriebsleiter eindeutig abgegrenzt und spätere Haftungs- oder Organisationskonflikte vermieden.
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