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Wie sollte ein Vertrag für einen Betriebsleiter für den Bereich Taxiverkehr inhaltlich gestaltet sein??



Ein Vertrag für einen Betriebsleiter im Taxiverkehr sollte sowohl die arbeitsrechtlichen Regelungen als auch die besonderen Anforderungen des Personenbeförderungsrechts (PBefG), der BOKraft und der einschlägigen Vorschriften berücksichtigen.

Der Betriebsleiter ist nicht nur Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter, sondern übernimmt gegenüber dem Unternehmer eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung des Taxibetriebes.

Ein professioneller Vertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:


1. Vertragsparteien

  • Taxiunternehmen (Unternehmer)

  • Betriebsleiter


2. Präambel

Beispielsweise:

Der Unternehmer betreibt ein Taxiunternehmen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Zur ordnungsgemäßen Führung des Unternehmens bestellt er einen Betriebsleiter. Der Betriebsleiter übernimmt die ihm übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich nach Maßgabe dieses Vertrages sowie der gesetzlichen Vorschriften.

3. Bestellung zum Betriebsleiter

Hier sollte geregelt werden:


  • Bestellung als Betriebsleiter

  • Beginn der Tätigkeit

  • Umfang der Bestellung

  • Einsatzort

  • Vertretungsregelung


4. Aufgaben des Betriebsleiters

Dieser Abschnitt ist der wichtigste.

Dazu gehören insbesondere:


Betriebsorganisation

  • Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs

  • Einhaltung aller Genehmigungsauflagen

  • Organisation des Fahrbetriebs

  • Einsatzplanung


Fahrer

  • Auswahl geeigneter Fahrer

  • Kontrolle der Fahrerlaubnisse

  • Kontrolle der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich)

  • Einweisung neuer Fahrer

  • Durchführung regelmäßiger Belehrungen


Fahrzeuge

  • Überwachung des Fahrzeugzustands

  • Wartungsplanung

  • Hauptuntersuchung

  • Eichfristen

  • Taxameter

  • Wegstreckenzähler

  • Sicherheitsprüfung


Gesetzliche Vorschriften

Überwachung der Einhaltung von

  • PBefG

  • BOKraft

  • Straßenverkehrsrecht

  • Arbeitszeitgesetz

  • Fahrpersonalrecht (soweit einschlägig)

  • Unfallverhütungsvorschriften

  • Datenschutz


Qualitätsmanagement

  • Kundenbeschwerden

  • Fahrerschulungen

  • Qualitätskontrollen


5. Verantwortlichkeiten

Hier sollte eindeutig geregelt werden:

Der Betriebsleiter ist verantwortlich für


  • ordnungsgemäße Betriebsführung

  • Umsetzung der Unternehmeranweisungen

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  • Dokumentation

  • Meldung von Verstößen


6. Weisungsrecht

Beispielsweise:

Der Betriebsleiter unterliegt den grundsätzlichen unternehmerischen Weisungen. Im Rahmen seiner übertragenen Verantwortlichkeit entscheidet er eigenständig über die tägliche Betriebsführung.

7. Arbeitszeit

z.B.

  • Vollzeit

  • Teilzeit

  • Rufbereitschaft

  • Erreichbarkeit


8. Vergütung

Regelung von

  • Festgehalt

  • Bonus

  • Überstunden

  • Spesen

  • Dienstwagen


9. Urlaub

Nach Bundesurlaubsgesetz.


10. Verschwiegenheit

  • Kundendaten

  • Geschäftsgeheimnisse

  • Kalkulationen

  • Preise

  • Personalangelegenheiten


11. Wettbewerbsverbot

Während der Vertragslaufzeit.

Gegebenenfalls auch nachvertraglich gegen Karenzentschädigung.


12. Haftung

Ein wichtiger Punkt.

Beispielsweise:

Der Betriebsleiter haftet


  • bei Vorsatz

  • grober Fahrlässigkeit


Für leichte Fahrlässigkeit gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung.


13. Versicherungen

Regelung über


  • Vermögensschadenhaftpflicht

  • Betriebshaftpflicht


14. Mitwirkung bei Behörden

Der Betriebsleiter verpflichtet sich,


  • Behördenauskünfte vorzubereiten,

  • Unterlagen bereitzuhalten,

  • Betriebsprüfungen zu begleiten.


15. Dokumentationspflicht

Der Betriebsleiter führt insbesondere Nachweise über


  • Fahrpersonal

  • Fahrzeugkontrollen

  • Unterweisungen

  • Beschwerden

  • Unfälle

  • Behördenkontakte


16. Vertretung

Regelung für Krankheit oder Urlaub.


17. Vertragsdauer

  • unbefristet oder befristet

  • Probezeit


18. Kündigung

  • gesetzliche Fristen

  • außerordentliche Kündigung

  • Widerruf der Bestellung als Betriebsleiter


19. Beendigung

Nach Vertragsende sind unverzüglich zurückzugeben:

  • Schlüssel

  • Unterlagen

  • Fahrzeuge

  • Datenträger

  • Zugangsdaten


20. Schlussbestimmungen

  • Schriftform

  • Salvatorische Klausel

  • Gerichtsstand (soweit zulässig)


Besondere Pflichten eines Betriebsleiters im Taxiverkehr


Ein professioneller Vertrag sollte außerdem ausdrücklich festhalten, dass der Betriebsleiter insbesondere für Folgendes verantwortlich ist:


  • Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge.

  • Kontrolle der Einhaltung der Tarifpflicht und Beförderungspflicht.

  • Überwachung der Einhaltung der Vorgaben des PBefG und der BOKraft.

  • Organisation der Fahrer- und Fahrzeugeinsätze.

  • Durchführung und Dokumentation von Fahrerunterweisungen.

  • Kontrolle von Führerscheinen, Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (soweit erforderlich) und arbeitsrechtlichen Nachweisen.

  • Zusammenarbeit mit Genehmigungsbehörden, Eichämtern, Polizei und Aufsichtsbehörden.

  • Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit.

  • Bearbeitung von Kundenbeschwerden sowie Meldung besonderer Vorkommnisse an den Unternehmer.


Empfehlung


Für ein Taxiunternehmen sollte der Vertrag nicht nur allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen enthalten, sondern auch die personenbeförderungsrechtlichen Besonderheiten berücksichtigen. Je nach Betriebsgröße kann es sinnvoll sein, zusätzlich eine gesonderte Bestellungsurkunde zu verwenden, in der die Stellung, Verantwortungsbereiche und Befugnisse des Betriebsleiters gegenüber Behörden klar dokumentiert werden.

Ein solcher Vertrag umfasst in der Praxis häufig 15 bis 20 Seiten, wenn neben den

arbeitsrechtlichen Regelungen auch die detaillierten Pflichten, Verantwortlichkeiten, Haftungsfragen und Dokumentationsanforderungen vollständig ausgearbeitet werden. Dadurch werden die Zuständigkeiten zwischen Unternehmer und Betriebsleiter eindeutig abgegrenzt und spätere Haftungs- oder Organisationskonflikte vermieden.



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