Deutschland geht schärfer gegen Punkteschieberei vor – längere Verfolgungsfristen kommen
- Siegfried Allert

- vor 4 Minuten
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Seit dem 1. Juli gelten in Deutschland neue Vorschriften im Straßenverkehr. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geht der Gesetzgeber gezielt gegen die sogenannte Punkteschieberei vor und verlängert zugleich die Fristen für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. (Verfolgung jetzt bis zu sechs Monate möglich)
Künftig ist der Handel mit Punkten im Fahreignungsregister ausdrücklich verboten.
Ebenso strafbar sind falsche Angaben darüber, wer ein Fahrzeug tatsächlich geführt hat. Wer entsprechende Dienste anbietet, vermittelt oder in Anspruch nimmt, muss mit Bußgeldern zwischen 5.000 und 30.000 Euro rechnen.
Die Neuregelung betrifft auch ausländische Kraftfahrer. Ein Eintrag im Fahreignungsregister in Flensburg kann weiterhin Fahrverbote in Deutschland nach sich ziehen. Für Speditionen und Transportunternehmen gewinnt deshalb eine lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation der Fahrerzuordnung weiter an Bedeutung.
Darüber hinaus schafft die Gesetzesnovelle die rechtlichen Voraussetzungen für den digitalen Führerschein und ermöglicht den Einsatz sogenannter Scan-Cars, mit denen Parkverstöße künftig automatisiert per Fahrzeugscan erfasst werden können.
Fazit:
Die neuen Regelungen verschärfen die Sanktionen gegen Missbrauch im Fahrerlaubnis- und Bußgeldsystem deutlich. Gleichzeitig erhalten die Behörden mehr Zeit für die Verfolgung von Verkehrsverstößen und zusätzliche digitale Kontrollmöglichkeiten.
Für Transportunternehmen und Berufskraftfahrer steigen damit die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Dokumentation und die Einhaltung der Verkehrsregeln.
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